Methoden und Ansätze

  • Achtsamkeitsforschung / Flow-Forschung
  • Angst- und Ärgermanagement 
  • Arbeit mit dem Inneren Team (nach Schulz von Thun u.a.)
  • Austausch über individuell angepasste, hilfreiche Literatur
  • Entspannungsverfahren 
  • Gewaltfreie Kommunikation (GFK nach Rosenberg)
  • Gruppendynamik / Mediation 
  • Humanistische, individualpsychologische Ansätze
  • Intuition und Impulsivität
  • Kreative Techniken / Schreibübungen
  • Kommunikationsmodelle, z.B. "Hamburger Schule"
  • Lösungszentriertes Vorgehen
  • Neurowissenschaften
  • Positive Psychologie 
  • Problemlösetraining / Verhaltensmodifikation 
  • Psychoedukation
  • Selbstfürsorge / Prävention / Resilienzfaktoren
  • Systemische Beratung 

Arbeitsweise

Ich bringe langjährige Erfahrung in der Beratung von Menschen in verschiedenen Lebensumständen und Altersstufen mit. Während des Beratungsprozesses stütze ich mich vor allem auf Methoden der systemischen Beratung und der kognitiven Verhaltenstherapie, das Modell der gewaltfreien Kommunikation (GFK nach M. B. Rosenberg) und die Kommunikationspsychologie der Hamburger Schule (vgl. Schulz von Thun u.a.). 

Inspirieren und leiten lasse ich mich zudem von der positiven Psychologie, Resilienzfaktoren, Themen der psychischen Gesundheit und Selbstfürsorge. Was macht Sie persönlich stark und widerstandsfähig? Welche Ressourcen haben Sie?

Ich biete gern Homeworks an, da diese Ihre persönliche Auseinandersetzung mit sich selbst zwischen den Gesprächen unterstützen können. Nach dem Motto "Alles kann, nichts muss" können Sie so in Ihrem ganz eigenen Tempo vorwärts kommen.  
Homeworks sind z.B. Fragen zur schriftlichen Beantwortung, mentale Übungen, Alltags-Beobachtungen, Körper-Übungen oder Anregungen über individuell angepasste, hilfreiche Literatur (Belletristik und Fachbücher).


Vertraulichkeit

Ich bin Mitglied im Berufsverband Deutscher Psycholog:innen e.V. und fühle mich dem Berufsethos und der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards verpflichtet.

Psycholog:innen sind nach § 203 StGB verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt (z.b. akute Selbst- oder Fremdgefährdung).